HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten
Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0
Homepage: www.hirsch-gruppe.com
ANMELDUNG: E-Mail Adresse: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at
Fax Nr.: +43 (0)1 8900 500 73
SWIFT: GIBAATWGGMS
Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757
Einladung
zu der am Dienstag, den 29. November 2011, um 11 Uhr im Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien stattfindenden
16. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
- Vorlage des geprüften Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2011, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011
- Bericht über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 ausgewiesenen Bilanzergebnisses
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates
- Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs. 1. und 2. AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 19.11.2011. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter der oben angeführten Adresse in Schriftform oder Textform (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail) bis längstens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 24.11.2011, zugehen muss. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG wird verwiesen.
- Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und die Beschlussvorschläge sind zur Einsicht für Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschaft während der Geschäftszeiten aufgelegt und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
- Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 08.11.2011 bei der Gesellschaft oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen.
- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 08.11.2011, und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 18.11.2011, von jedem Aktionär in schriftlicher Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über diese Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich.
- Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. „Textform“ bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. „Schriftlich“ ist die Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) übermittelt wird, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis 28.11.2011, 16.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss.
- Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
- Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 500.000 (fünfhunderttausend) Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 28. Oktober 2011
Der Vorstand

