Fragen und Antworten rund um den Energieausweis und -Tausender

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und die energietechnischen Eigenschaften von Gebäuden auf. Darin aufgeschlüsselt sind unter anderem Daten zu Wärmedämmung, zum Energiebedarf für Warmwasser und für Heizwärme.

Wer benötigt einen Energieausweis?
Bei Neubauten muss der Besitzer den Ausweis bereits im behördlichen Bauverfahren vorweisen. Besitzer von bestehenden Häusern und Wohnungen müssen den Ausweis erstellen lassen, wenn sie das Objekt sanieren lassen und dafür Förderungen lukrieren möchten, wenn sie verkaufen oder vermieten wollen. Mieter bzw. Käufer können allerdings auf die Vorlage des Ausweises verzichten.

Welche Unterlagen sind nötig?
Ein detaillierter Bauplan. Es geht bei der Berechnung um Daten wie Abmessungen und Beschaffenheit der Wände und Fenster, Art der Heizung u.ä. Je weniger Unterlagen vorhanden sind, desto aufwändiger und teurer wird die Erstellung des Ausweises. Bei alten Gebäuden wo überhaupt keine Pläne existieren, erstellt ein Sachverständiger eine Schätzung.

Wie viel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Das hängt von der Größe und Art des Gebäudes sowie von den vorhandenen Unterlagen ab. In Kärnten liegt der Richtpreis für ein Einfamilienhaus bei 350 bis 500 Euro.

Wer nicht thermisch saniert riskiert Wertverlust

Ein bis dato von Haus- und Wohnungseigentümern noch völlig unbeachtetes Argument wird somit schlagend: Immobilienexperten sind sich einig, dass sich der Altbau-Immobilienmarkt in zwei Segmente aufspaltet. Ein Segment mit topwärmegedämmten, höherpreisigen Objekten und eines mit Gebäuden, die hinsichtlich des Energieausweises einen Sanierungsbedarf aufweisen. Unsanierte Bauwerke, aus den Jahren 1945 bis 1985, hätten mit Wertabschlägen zu rechnen.



Landesrat Dr. Martinz und WK-Präsident Pacher werben für thermische Sanierung mit HIRSCH Porozell
Was ist ein Energie-Tausender?
Für thermische Maßnahmen - etwa Dämmung an Fassade und Dachboden bzw. Austausch von Fenstern und Türen - bekommen Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Kärnten 1000 Euro zurück.
Das gilt für alle künftigen, aber auch rückwirkend für jene Dämmungs-Maßnahmen, die ab dem 3. Juni 2008 vorgenommen wurden.

Förderprozedere zum Energie-Tausender?
Ab einer Mindestinvestition von 5.000 Euro in die Wärmedämmung am Eigenheim gibt es den nachträglichen Direktzuschuss in Form des Energie-Tausenders. Voraussetzung beim Stellen des Antrages ist die Vorlage eines Energieausweises und ein Kostenvoranschlag der ausführenden Firma. Nach Vorlage der Endabrechnung erfolgt die Überweisung direkt auf das Konto des Antragstellers. 
Der Antrag ist in allen Bezirkshauptmannschaften, in der Abteilung 7 der Landesregierung, im Büro LR Martinz oder unter www.ktn.gv.at  erhältlich. Gratis-Infohotline: (0800) 201 290



Die Energieausweis-Pflicht zieht auch zwei neue Förderungen des Landes Kärnten nach sich.
Seit Anfang Jänner 2009 ist die " Sonderförderung für Erstellung von Energieausweisen " in Kraft. Diese bedeutet: Wer jetzt eine thermische Wohnhaussanierung in Angriff nimmt, bekommt zusätzlich zu den 150 Euro, mit denen der Energieausweis derzeit gefördert wird, noch 200 Euro mit der ersten Auszahlungsrate der Sanierungsförderung - als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Energieausweis-Kosten.

Ab Anfang Februar 2009 kann man sich dann für die zweite Förderung des Landes Kärnten anmelden: Die " Sonderförderung für Vor-Ort-Energieberatungen ". Energieberater kommen - für einen maximalen Selbstbehalt des Kunden von 50 Euro - ins Haus und checken die jeweilige Energieeffizienz. Die Berater geben auch Energiespartipps bzw. sie können bei diesem Termin die wichtigsten Daten für die Erstellung eines Energieausweises sammeln, dessen Preis sich dadurch wesentlich verringern kann.
Details zu den Energieeffizienz-Programmen 2009 des Landes Kärnten unter www.energiebewusst.at bzw. Tel. (050) 536 30882

(Quelle: Kleine Zeitung)